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Nachweisverfahren

Das Nachweisverfahren im Brandschutz ist gemäss den Brandschutzvorschriften der VKF zur Beurteilung von Brandgefahr, Brandrisiko oder zur Nachweisführung konzeptioneller Ansätze bei der Erfüllung der Schutzziele der Brandschutznorm und bei einer ganzheitlichen Betrachtungsweise zulässig.

Dafür ist es nötig, die jeweiligen Schutzziele präzise zu definieren und in einem individuellen objektbezogenen Brandschutzkonzept zu berücksichtigen. Dazu ist auch eine enge Zusammenarbeit mit der Brandschutzbehörde erforderlich.


Mit aussergewöhnlichen, schutzzielorientierten Lösungen und fachlichem Know-how, gewährleisten wir Ihnen Brandschutznachweise über Schutzziele. Diese berücksichtigen den architektonischen Entwurf und alle Vorgaben bei einem Nachweisverfahren im Brandschutz.

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